Die Kanzlei ist auf dem Gebiet des öffentlichen und privaten Baurechts tätig. Die Verknüpfung beider Rechtsgebiete erlaubt eine umfassende und zielorientierte Beratung bereits bei der Planung von Bauvorhaben bis hin zur Realisierung. Wir sind hierbei beratend mit der Entwicklung und Durchführung von klein- und großflächigen Einzelhandelsnutzungen und gewerblichen Vorhaben – wie etwa der Errichtung von Windkraftanlagen – befasst. Schwerpunkte bilden die fachliche Bekleidung im Rahmen des Planungsrechts, sowie die Vorbereitung und der Abschluss der hierfür erforderlichen städtebaulichen Verträge.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld stellt das öffentliche Baunachbarrecht und insbesondere die Durchsetzung von bau- und immissionsschutzrechtlichen Einzelgenehmigungen dar.
Ein weiterer Schwerpunkt des Dezernats liegt im kommunalen Abgaben- und Gebührenrecht, wobei wir sowohl Anschlussteilnehmer, als auch Kommunen vertreten und beraten.
Das Dezernat wird betreut von Rechtsanwalt Bien.