Joachim Bien
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Archtiktenrecht
Rechtsanwalt Bien ist seit 1997 Rechtsanwalt, seit 2000 Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit gehören:
- Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen
- Geltendmachung von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen in baurechtlichen Streitigkeiten
- Entwicklung und fachliche Begleitung bei Grundstücksentwicklungskonzepten bis zur Gestaltung von städtebaulichen Verträgen
- Vertretung in Bauleit-, Planfeststellungs- und baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Beratung und Vertretung im Bereich des kommunalen Gebühren-, Abgaben- und Beitragsrechtes
Rechtsanwalt Bien ist Mitglied der Arbeitergemeinschaft des Bau- und Architektenrechtes sowie Verwaltungsrechts.
bien@faupel-rae.de