Das Immobilenrecht umfasst die Gestaltung von Kaufverträgen über Grundbesitz jeder Art (Ein- und Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke, gewerblich genutzte Grundstücke, Erbbaurechte) sowie die Übertragung von Immobilien im Wege vorweggenommener Erbfolge oder durch Schenkung.
Besondere Bedeutung kommt dabei der Ausgestaltung von Wohnungsrechten und Rückübertragungsmöglichkeiten für die übertragene Generation zu, die in aller Regel ein Sicherungsinteresse hat. Für Erwerber steht die mit der Übertragung verbundene Planungssicherheit im Vordergrund.
Das Dezernat wird bearbeitet von Rechtsanwalt und Notar Bien.