Im Erbrecht ist die Kanzlei sowohl beratend, gestaltend als auch bei streitigen und gerichtlichen Auseinandersetzungen tätig.
Die Beratung und Gestaltung umfasst die Errichtung von Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, die Regelung der Unternehmensnachfolge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Erbscheinsverfahren und die Einrichtung von Stiftungen.
Im streitigen Bereich sind wir insbesondere bei Erbauseinandersetzungen und in der Berechnung und Durchsetzung des gesetzlichen Pflichtteils tätig.
Das Dezernat wird von Rechtsanwalt und Notar Otten betreut.