Anwälte

Sebastian F. Otten

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Otten ist seit 2001 Rechtsanwalt, seit 2004 ist er Fachanwalt für Familienrecht. Er bearbeitet das familienrechtliche Dezernat. Zu diesem gehören folgende Schwerpunkte:

  • Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt)
  • Kindschaftssachen (elterliche Sorge, Umgangsrecht)
  • Scheidungsrecht
  • Güterrecht (Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung)
  • Elternunterhalt
  • Gewaltschutzsachen
  • Lebenspartnerschaftsrecht

Zudem bearbeitet Rechtsanwalt Otten die streitigen erbrechtlichen Mandate. Zu diesen zählen:

  • das Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen

otten@faupel-rae.de


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