Unsere Tätigkeit umfasst das gesamte individuelle und kollektive Arbeitsrecht. Wir beraten Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer bei dem Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen, der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Fragen des Tarifrechts und Kündigungsschutzes.
Wir entwerfen für unsere Mandanten Betriebsvereinbarungen zu Fragen von Entgelt, Arbeitszeit und interessengerechtem Personaleinsatz.
Für die Betriebsparteien führen wir Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
Unsere Mandanten beraten und vertreten wir bundesweit vor den Arbeitsgerichten und in Einigungsstellen.
Für alle Fragen der Mitbestimmung, Veränderungen betrieblicher Strukturen unter Einfluss europäischer Normen erstellen wir Gutachten.
Das arbeitsrechtliche Dezernat wird betreut von Rechtsanwalt Krätzig und Rechtsanwalt Gahl.